Mitteilung zur Verlängerung der Visumbefreiung für Staatsangehörige aus Deutschland und elf weiteren Ländern
 

Um den Personenverkehr zwischen China und dem Ausland weiter zu erleichtern, gilt bis einschließlich 31. Dezember 2025 die Visumbefreiung für Staatsangehörige aus Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien, Malaysia, der Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien und Luxemburg, die einen gültigen gewöhnlichen Reisepass besitzen, deren Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und deren Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in China dauert.


Für alle anderen, die die oben erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt weiterhin eine Visumpflicht für die Einreise nach China.


Telefon: +49 (30) 979920 000


E-Mail: berlincenter@visaforchina.org

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Um den Personenverkehr zwischen China und dem Ausland weiter zu erleichtern, gilt bis einschließlich 31. Dezember 2025 die Visumbefreiung für Staatsangehörige aus Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien, Malaysia, der Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien und Luxemburg, die einen gültigen gewöhnlichen Reisepass besitzen, deren Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und deren Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in China dauert.


Für alle anderen, die die oben erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt weiterhin eine Visumpflicht für die Einreise nach China.


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