Falls Sie nicht eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie ein Visum beantragen:
1. Basierend auf bilateralen Abkommen, dürfen Angehörige einiger Staaten (Liste der Abkommen über beiderseitige Visa-Ausnahmen zwischen der VR China und anderen Staaten), die einen gültigen Reisepass besitzen ohne Visum nach China reisen.
2. Falls der Reisezweck Tourismus, Besuch von Familienangehörigen, Transit oder geschäftlich ist und die Aufenthaltsdauer nicht mehr als 15 Tage beträgt, dürfen Bürger aus Singapur, Brunei und Japan, die einen gültigen Reisepass besitzen, ohne Visum an den für ausländische Bürger zugänglichen Einreiseorten nach China reisen. Angehörige dieser 3 Staaten müssen dennoch vor der Einreise nach China ein Visum beantragen, wenn:
(a) der Reisezweck Tourismus, Familienbesuch oder geschäftlich ist, sie einen gewöhnlichen Pass haben und die Aufenthaltsdauer mehr als 15 Tage beträgt;
(b) der Reisezweck Studium, Arbeitsaufnahme, dauerhafter Aufenthalt oder mediale Berichterstattung ist und
(c) sie einen japanischen Diplomatenpass oder Dienstpass (offiziellen Pass) besitzen (auf der Grundlage bilateraler Abkommen können sich Bürger aus Singapur und Brunei, die Inhaber von Diplomatenpässen oder Dienstpässen (offiziellen Pässen) sind, für maximal 30 Tage ohne Visum in China aufhalten).
3. Ausländische Bürger, die einen gewöhnlichen Pass eines Landes besitzen, das diplomatische Beziehungen mit China hat und die an einer Gruppenreise in das Zhu Jiang (Pearl River) Delta in Hong Kong oder Macao teilnehmen, müssen kein Visum beantragen, wenn die Reise von einem in Hong Kong oder Macao registrierten Reiseveranstalter organisiert wird und nicht länger als 6 Tage dauert. Das Zhu Jiang Delta-Gebiet befindet sich im Verwaltungsbereich folgender Städte: Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai, Foshan, Dongguan, Zhongshan, Jiangmen, Zhaoqing und Huizhou. Falls die Gruppe nach Shantou reisen möchte, muss sie sich innerhalb des Verwaltungsgebiets von Shantou aufhalten und direkt von dort aus China ausreisen.
4. Ausländische Bürger, die im Besitz von gültigen internationalen Flugtickets sind und sich für weniger als 24 Stunden zum Transit innerhalb der Grenzen des Flughafens aufhalten, müssen kein Transitvisum beantragen. Jeder, der den Flughafenbereich verlassen möchte, sollte eine Genehmigung bei der Grenzkontrolle am Flughafen beantragen.
5.Staatsangehörige der 51 Staaten, die im besitz vom gültigen internationalen Reisedokument sowie Anschlussflugticket binnen 72 Stunden ins Drittland (Region) mit festgelegten Abflugsdaten und bestätigten Sitzplätzen sind, dürfen an den folgenden 16 Flughäfen in 15 Städte Chinas visumsfreies Transit in Anspruch nehmen: Beijing Capital International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Shanghai Pudong International Airport, Guangzhou Baiyun International Airport, Chengdu Shuangliu International Airport, Chongqing Jiangbei International Airport, Shenyang Taoxian International Airport, Dalian Zhoushuizi International Airport,Hangzhou Xiaoshan International Airport,Guilin Liangjiang Airport,Kunming Changshui International Airport,Xi’an Xianyang International Airport, Xiamen Gaoqi International Airport, Haerbin Taiping International Airport, Wuhan Tianhe International Airport and Tianjin Binhai International Airport(Link zur Liste der 51 Staaten:
http://www.mps.gov.cn/n16/n84147/n84196/4380403.html)
6. Bürger der folgenden 21 Länder, die einen gewöhnlichen Pass besitzen und an einer Gruppenreise (mindestens 5 Personen) in die Hainan-Provinz mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 15 Tagen teilnehmen, die durch einen vom staatlichen Fremdenverkehrsamt in China registrierten internationalen Reiseveranstalter für die Region Hainan organisiert wird, müssen kein Visum beantragen: Malaysia, Thailand, Philippinen, Indonesien, Großbritannien, Frankreich, Österreich, Italien, Schweiz, Schweden, Spanien, Niederlande, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Finnland, Dänemark, Norwegen, Ukraine und Kasachstan.
Bürger der folgenden 3 Länder, die einen gewöhnlichen Pass besitzen und an einer Gruppenreise (mindestens 2 Personen) in die Hainan-Provinz mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 21 Tagen teilnehmen, die durch einen vom staatlichen Fremdenverkehrsamt in China registrierten internationalen Reiseveranstalter organisiert wird, müssen kein Visum beantragen: Republik Korea, Deutschland und Russland.
7. Ausländische Bürger, die eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltsgenehmigung für die VR China besitzen, benötigen für die Einreise nach China kein Visum.
8. Ausländische Bürger, die eine APEC Business Travel Card besitzen, benötigen für die Einreise nach China kein Visum.