Wichtiger Hinweis zur Erfassung von Fingerabdrücken aller Visa-Antragsteller


Gemäß gesetzlicher Vorschriften der VR China wird die chinesische Botschaft in Österreich ab 09. Dezember 2019 von allen Visa-Antragstellern einschließlich österreichischer Staatsbürger alle zehn Fingerabdrücke erfassen.

Von der Fingerabdruckerfassung befreit sind:

1)      Kinder unter 14 Jahren oder Erwachsene mit dem vollendeten 71. Lebensjahr.

2)      Inhaber eines Diplomatenpasses oder Personen, die für ein chinesisches Diplomaten- oder Höflichkeitsvisum qualifiziert sind.

3)      Personen, die in den vergangenen 5 Jahren ein chinesisches biometrisches Visum in denselben Reisepass ausgestellt bekommen haben und deren Fingerabdrücke bereits von einer chinesischen Botschaft/Konsulat erfasst wurden.

4)      Personen, bei denen eine Fingerabdruckerfassung aus physischen Gründen unmöglich ist.

Bitte beachten Sie , dass für alle Visa-Antragsteller, die von der Fingerabdruckerfassung nicht befreit sind, eine persönliche Vorsprache  zur Abnahme der biometrischen Daten erforderlich ist. Eine Vortäuschung im Visumverfahren, z.B Fingerabdrücke von einer anderen Person erfassen lassen, können zu einer Ablehnung der Visumausstellung oder Einreise führen.

Es wird empfohlen, Ihre Reise möglichst früh vor zu bereiten und ausreichende Zeit für Ihren Visumantrag einzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass für österreichische Dienstpassinhaber keine Terminvereinbarung erforderlich ist und die Beantragung/Abnahme der biometrischen Daten direkt bei der Konsularabteilung der Botschaft erfolgen muss.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

                                                  Chinese Visa Application Service Center Wien

19. November 2019

 

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Wichtiger Hinweis zur Erfassung von Fingerabdrücken aller Visa-Antragsteller


Gemäß gesetzlicher Vorschriften der VR China wird die chinesische Botschaft in Österreich ab 09. Dezember 2019 von allen Visa-Antragstellern einschließlich österreichischer Staatsbürger alle zehn Fingerabdrücke erfassen.

Von der Fingerabdruckerfassung befreit sind:

1)      Kinder unter 14 Jahren oder Erwachsene mit dem vollendeten 71. Lebensjahr.

2)      Inhaber eines Diplomatenpasses oder Personen, die für ein chinesisches Diplomaten- oder Höflichkeitsvisum qualifiziert sind.

3)      Personen, die in den vergangenen 5 Jahren ein chinesisches biometrisches Visum in denselben Reisepass ausgestellt bekommen haben und deren Fingerabdrücke bereits von einer chinesischen Botschaft/Konsulat erfasst wurden.

4)      Personen, bei denen eine Fingerabdruckerfassung aus physischen Gründen unmöglich ist.

Bitte beachten Sie , dass für alle Visa-Antragsteller, die von der Fingerabdruckerfassung nicht befreit sind, eine persönliche Vorsprache  zur Abnahme der biometrischen Daten erforderlich ist. Eine Vortäuschung im Visumverfahren, z.B Fingerabdrücke von einer anderen Person erfassen lassen, können zu einer Ablehnung der Visumausstellung oder Einreise führen.

Es wird empfohlen, Ihre Reise möglichst früh vor zu bereiten und ausreichende Zeit für Ihren Visumantrag einzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass für österreichische Dienstpassinhaber keine Terminvereinbarung erforderlich ist und die Beantragung/Abnahme der biometrischen Daten direkt bei der Konsularabteilung der Botschaft erfolgen muss.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

                                                  Chinese Visa Application Service Center Wien

19. November 2019