Was ist ein chinesisches Visum?

Ein chinesisches Visum ist eine von chinesischen Visa-Behörden ausgestellte Erlaubnis für ausländische Bürger zur Einreise, Ausreise oder Transit durch chinesisches Gebiet. Das Visum unterliegt den Gesetzen und Bestimmungen Chinas. Die chinesischen Visa-Behörden stellen Diplomatenvisa, Höflichkeitsvisa, Dienstvisa oder gewöhnliche Visa in Abhängigkeit vom Status der Person, dem Reisezweck und der Art des Passes aus.

Chinesische Visa-Behörden sind:

1. Chinesische Botschaften, Generalkonsulate, das Büro des Beauftragten des Außenministeriums in den Sonderverwaltungszonen  Hong Kong und Macao sowie andere örtliche Behörden, die durch das Außenministerium autorisiert sind. Diese Institutionen sind für die Bearbeitung von Visumsanträgen von ausländischen Bürgern zur Einreise, Ausreise oder Transit durch chinesisches Gebiet sowie die Sonderverwaltungszonen Hong Kong und Macao zuständig.

2. Das Außenministerium und dessen örtliche Vertretungen sind zuständig für die Ausgabe, Änderung und Verlängerung von Diplomaten- und Dienstvisa sowie für die Ausgabe von Aufenthaltsgenehmigungen für Inhaber solcher Visa.

3. Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und dessen örtliche Vertretungen sind zuständig für die Passkontrolle ausländischer Bürger bei der Ein- und Ausreise sowie für die Ausgabe von Visa am Einreiseort, die Änderung und Verlängerung von gewöhnlichen Visa und für die Ausgabe von Aufenthaltsgenehmigungen für Inhaber solcher Visa, die sich bereits in China befinden.

4. Für Ein- und Ausreiseangelegenheiten ausländischer Bürger nach Hong Kong ist die Einwanderungsbehörde der Regierung dieser Sonderverwaltungszone zuständig. 

5. Für Ein- und Ausreiseangelegenheiten ausländischer Bürger nach Macao ist die örtliche Polizei der Regierung dieser Sonderverwaltungszone zuständig.

 

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Die Berlin Visaservice-Zentrale befindet sich in: Willy Brandt Straße 57, 20457 Hamburg Öffnungszeiten:  Montag bis Freitag (mit Ausnahme von deutschen und chinesischen gesetzlichen Feiertagen) Entegennahme von Visaanträgen:  9:00-15:00    Entgegennahme von Gebühren,Visa-Abholung :  9:00-16:00    Samstag, Sonntag geschlossen  Telefon: +49 (40) 323106000 Fax: +49 (40) 323106 001    E-Mail: hamburgcenter@visaforchina.org               

 

 

Was ist ein chinesisches Visum?

Ein chinesisches Visum ist eine von chinesischen Visa-Behörden ausgestellte Erlaubnis für ausländische Bürger zur Einreise, Ausreise oder Transit durch chinesisches Gebiet. Das Visum unterliegt den Gesetzen und Bestimmungen Chinas. Die chinesischen Visa-Behörden stellen Diplomatenvisa, Höflichkeitsvisa, Dienstvisa oder gewöhnliche Visa in Abhängigkeit vom Status der Person, dem Reisezweck und der Art des Passes aus.

Chinesische Visa-Behörden sind:

1. Chinesische Botschaften, Generalkonsulate, das Büro des Beauftragten des Außenministeriums in den Sonderverwaltungszonen  Hong Kong und Macao sowie andere örtliche Behörden, die durch das Außenministerium autorisiert sind. Diese Institutionen sind für die Bearbeitung von Visumsanträgen von ausländischen Bürgern zur Einreise, Ausreise oder Transit durch chinesisches Gebiet sowie die Sonderverwaltungszonen Hong Kong und Macao zuständig.

2. Das Außenministerium und dessen örtliche Vertretungen sind zuständig für die Ausgabe, Änderung und Verlängerung von Diplomaten- und Dienstvisa sowie für die Ausgabe von Aufenthaltsgenehmigungen für Inhaber solcher Visa.

3. Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und dessen örtliche Vertretungen sind zuständig für die Passkontrolle ausländischer Bürger bei der Ein- und Ausreise sowie für die Ausgabe von Visa am Einreiseort, die Änderung und Verlängerung von gewöhnlichen Visa und für die Ausgabe von Aufenthaltsgenehmigungen für Inhaber solcher Visa, die sich bereits in China befinden.

4. Für Ein- und Ausreiseangelegenheiten ausländischer Bürger nach Hong Kong ist die Einwanderungsbehörde der Regierung dieser Sonderverwaltungszone zuständig. 

5. Für Ein- und Ausreiseangelegenheiten ausländischer Bürger nach Macao ist die örtliche Polizei der Regierung dieser Sonderverwaltungszone zuständig.