1. Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren
2. Besitzer von Diplomatenpässen oder Personen, die gemäß bilateraler Vereinbarungen von der Erfassung der Fingerabdrücke befreit sind
3. Personen, die ein chinesisches Visum mit demselben Pass beantragt und deren Fingerabdrücke innerhalb der letzten 5 Jahre bereits erfasst wurden, können von der Erhebung befreit werden. Allerdings muss das ausgestellte biometrische Visum im selben Pass vorgelegt werden
4. Personen, die Einschränkungen im Fingerbereich haben oder Personen, bei denen sich Fingerabdrücke von allen 10 Fingern aus anderen Gründen nicht erfassen lassen
Bitte beachten Sie, dass alle Antragsteller persönlich zum Visa Application Service Center kommen müssen, um Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Die Fälschung von Fingerabdrücken oder Betrug mit fremden Fingerabdrücken durch Dritte führt zur Verweigerung der Einreise nach China. Alle sich daraus ergebenden Konsequenzen trägt der Antragsteller selbst. Gleichzeitig werden die Antragsteller gebeten, das Formular online auszufüllen und vorab einen Termin auf der Website des Visa Application Centers (https://www.visaforchina.org) zu vereinbaren. Bitte reichen Sie am Tag der Antragstellung ein farbiges Passbild ein.
CVSC
18. November 2019