Was versteht man unter Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer eines Visums?

 

 

Die Gültigkeit eines Visums bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Inhaber des Visums nach China einreisen darf. Die Anzahl der Einreisen  legt fest, wie oft der Inhaber des Visums innerhalb der Gültigkeit nach China einreisen darf. Die Aufenthaltsdauer legt fest, wie lange sich der Visainhaber bei jeder Einreise in China aufhalten darf. Die Aufenthaltsdauer beginnt nach dem Tag der Einreise nach China. Nachdem die genehmigte Anzahl der Einreisen aufgebraucht ist, ist das Visum ungültig. Sobald die Gültigkeit eines Visums abgelaufen ist, ist es automatisch ungültig, und zwar unabhängig davon, ob die Anzahl der Einreisen aufgebraucht wurde. Falls eine weitere Reise nach China geplant ist, muss in jedem Fall ein neues Visum beantragt werden.

Der Inhaber des Visums darf jederzeit vor Ablauf der Gültigkeit nach China einreisen (bis spätestens 24:00 Uhr Ortszeit in Peking am letzten Gültigkeitstag), solange die genehmigte Anzahl der Einreisen auf dem Visum noch ausreichend ist. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer des Visainhabers darf die genehmigte Aufenthaltsdauer auf dem Visum nicht überschreiten.

 

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Was versteht man unter Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer eines Visums?

 

 

Die Gültigkeit eines Visums bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Inhaber des Visums nach China einreisen darf. Die Anzahl der Einreisen  legt fest, wie oft der Inhaber des Visums innerhalb der Gültigkeit nach China einreisen darf. Die Aufenthaltsdauer legt fest, wie lange sich der Visainhaber bei jeder Einreise in China aufhalten darf. Die Aufenthaltsdauer beginnt nach dem Tag der Einreise nach China. Nachdem die genehmigte Anzahl der Einreisen aufgebraucht ist, ist das Visum ungültig. Sobald die Gültigkeit eines Visums abgelaufen ist, ist es automatisch ungültig, und zwar unabhängig davon, ob die Anzahl der Einreisen aufgebraucht wurde. Falls eine weitere Reise nach China geplant ist, muss in jedem Fall ein neues Visum beantragt werden.

Der Inhaber des Visums darf jederzeit vor Ablauf der Gültigkeit nach China einreisen (bis spätestens 24:00 Uhr Ortszeit in Peking am letzten Gültigkeitstag), solange die genehmigte Anzahl der Einreisen auf dem Visum noch ausreichend ist. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer des Visainhabers darf die genehmigte Aufenthaltsdauer auf dem Visum nicht überschreiten.